Der NAZAR Franchisevertrag stellt das Basisregelwerk dar. Auf diesem gründet die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen NAZAR als Franchisegeber und Ihnen als Franchisenehmer und Franchisenehmerin . Im Franchisevertrag werden alle Rechte und Pflichten rund um das Franchise-Konzept, die vereinbarten Gebühren und die Unterstützung von Seiten des Franchisegebers festgelegt.
Mit dem Franchisevertrag geht der Franchisegeber gegenüber seinem Franchisenehmer bestimmte Verpflichtungen ein. Diese sind im Vertrag transparent dargestellt. Hierzu zählen u.a.:
Für die Leistungen des Franchisegebers verpflichtet sich der Franchisenehmer im Gegenzug neben der Zahlung der Franchise-Einstiegsgebühr zur Entrichtung von laufenden Franchise-Gebühren. Diese sind im NAZAR-System fest. Dies bedeutet, dass der Franchisepartner lediglich fixe monatliche Franchisegebühren entrichtet und der Franchisegeber sich nicht zusätzlich prozentual an den Umsätzen des Partners beteiligt! Weitere Pflichten des Franchisenehmers sind u.a.:
Im NAZAR Franchise-System wird dem Partner ein Gebietsschutz gewährt. Dies gewährleitet gegenüber allen Franchisepartnern Fairness und ermöglicht es den Partnern, in Großstädten mehrere NAZAR Fachinstitute zu führen, ohne gegenseitig zu konkurrieren. Der Gebietsschutz wird im Franchisevertrag klar beschrieben und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Für die Eröffnung Ihres eigenen NAZAR Fachinstituts empfehlen wir eine Fläche in einer 1A-Lage und 2A-Lagen. Für einige Modelle sind auch B-Lagen möglich. Die Lagen und die Größe der Flächen sind abhängig vom gewählten Modell:
Eine Franchisepartnerschaft bdeutet eine mehrjährige Bindung. Daher lernen wir unsere künftigen Franchisepartner vor der Vertragsunterzeichnung intensiv kennen. Wir besprechen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Partnerschaft angestrebt werden kann und ob diese für Sie finanziell realisierbar ist. Der Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen und rechtzeitig vor Ablauf gemeinsam mit Ihnen verlängert.